Zertifizierungsunterlagen für Produkte

Anträge auf Zertifizierung können alle Hersteller von Büroeinrichtungen stellen. Basis der Zertifizierung ist eine Selbstauskunft, die durch das Qualitätsforum Büroeinrichtungen geprüft wird. Mit der Zertifizierung erwirbt der Antragsteller die Berechtigung, das QUALITY OFFICE-Zeichen zur Kommunikation der zertifizierten Produkte zu nutzen.

Die Zertifizierung erfolgt auf Basis der nebenstehenden Statuten für die Zertifizierung nach QUALITY OFFICE. Die Höhe der Zertifizierungsgebühren und weitere Informationen zum Ablauf der Zertifizierung entnehmen Sie bitte den Informationen über das Zertifizierungsverfahren.

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Mit jedem Zertifizierungsantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformular
  • Selbstauskunft
  • Kopie eines mindestens eine Jahr gültigen GS-Zeichens
  • Produktinformationen (z.B. in Form von Prospekten oder Preislisten)


Die Unterlagen sind einzureichen beim

Qualitätsforum Büroeinrichtungen
c/o bso Verband Büro-, Sitz- und Objektmöbel e.V.
Bierstadter Straße 39
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 1736-0
Telefax 0611 1736-20
info@quality-office.org


Das Qualitätsforum prüft die eingereichten Unterlagen und informiert den Antragssteller, ob und in welchem Umfang eine Vor-Ort-Prüfung notwendig ist. Diese erfolgt in Abstimmung mit dem Antragsteller.

Nach positivem Abschluss der Prüfung erhält der Antragsteller ein Prüfzertifikat, das die Einhaltung der Anforderungen der Leitlinie Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze bescheinigt. Die zertifizierten Produkte werden unter „zertifizierte Produkte“ veröffentlicht.

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Download Zertifizierungsunterlagen

für Bürostühle (Erstzertifizierung):

für Büro-Einrichtungen (Erstzertifizierung):

Ausfüllhilfe (für Erstzertifizierungen):

Antrag zur Zertifikatsverlängerung:

(Eine Verlängerung mit verkürztem Verfahren ist nur für Zertifikate, die auf Basis der Leitlinie L-Q 2010 ausgestellt wurden, möglich. Ältere Zertifikate auf Basis der Leitlinie L-Q 01-06 können nicht mehr verlängert werden. Für die entsprechenden Produkte müssen Anträge auf Neuzertifizierung gemäß den Kriterien der Leitlinie L-Q 2010 gestellt werden.)

Statuten:

Sonstige Informationen: