
(27. September 2011)
Normung:
DIN EN 527-1:2011 – Was ändert sich bei Büro-Arbeitstischen?
Vor wenigen Tagen wurde die Neufassung der "DIN EN 527-1 – Büromöbel – Büro-Arbeitstische – Teil 1: Maße" veröffentlicht. Die Überarbeitung war notwendig, weil sich die ergonomischen Anforderungen an Büro-Arbeitstische in den vergangenen zehn Jahren deutlich verändert haben. Dies gilt vor allem für die Spannbreite der zu berücksichtigenden Körpermaße. Änderungsbedarf ergab sich aber auch, weil Arbeitsmediziner seit Langem vor mangelnder Bewegung und den dadurch bedingten Folgen warnen. Auch darauf haben Arbeitstische einen wesentlichen Einfluss.
Größerer Geltungsbereich
Die bisherige DIN EN 527-1 aus dem Jahr 2000 bezog sich ausschließlich auf Arbeitstische für sitzende Tätigkeiten. Maße für Arbeiten im Stehen und Sitz-Steh-Arbeitstische waren auf nationaler Ebene in der DIN 16550-1 geregelt. Jetzt wurden beide Anforderungen in der neuen DIN EN 527-1 zusammengefasst. Der Wechsel der Arbeitshaltungen erfährt damit auch in der Normung eine stärkere Gewichtung.
Unterteilung in Tischtypen
Weitgehend unabhängig von der Frage, für welchen Einsatzbereich (Sitzen und/oder Stehen) die Tische geeignet sein sollen, unterscheidet die Norm künftig zwischen verschiedenen Tischtypen:
- Typ A: Höhenverstellbare Tische mit großem Verstellbereich
(höhenverstellbar = Tischhöhe ist während der Nutzung veränderbar) - Typ B: Höheneinstellbare Tische mit großem Verstellbereich
(höheneinstellbar = Tischhöhe kann bei der Aufstellung des Tisches an die Körpergröße des Nutzers angepasst werden) - Typ C: Tische mit starrer Höhe
- Typ D: Höhenverstellbare und höheneinstellbare Tische mit eingeschränktem Ver- bzw. Einstellbereich
Zugegeben, die Typisierung wirkt zunächst einmal verwirrend und man hätte sich vielleicht eine andere Bezeichnung der einzelnen Gruppen gewünscht. Inhaltlich macht die Strukturierung aber Sinn.
Die Typen A und B stellen den Idealfall dar, weil mit ihnen jede Person mit einer Körpergröße zwischen 1,493 und 1,913 Metern (5. und 95. Perzentil) ideale Arbeitsbedingungen vorfindet bzw. diese ver- oder einstellen kann. Typ C markiert mit Vorgaben für starre Tischhöhen das andere Extrem der Büro-Arbeitstische. Sie sollten nur für kurzzeitige Nutzungsintervalle – z. B. an »Chefarbeitsplätzen« – eingesetzt werden. Zwischen diesen beiden Extremen liegen die Tische des Typs D. Auch diese sind höhenver- oder zumindest höheneinstellbar. Die Tische des Typs D stellen eine »Zwischenlösung« dar, weil sowohl an die Verstellbereiche als auch an die Beinfreiheit geringere Anforderungen gestellt werden als bei den Typen A und B. Trotz der damit verbundenen Einschränkungen bieten Tische des Typs D eine deutlich bessere ergonomische Qualität als die Tische des Typs C.
Neue Tischhöhen
| Typ | sitzend | stehend | Sitz-Steh-Tische |
| Typen A und B | 650 bis 850 | 950 bis 1.250 | 650 bis 1.250* |
| Typ D | 680 bis 760 | 1.000 bis 1.180 | 680 bis 1.180* |
| Typ C | 740 +/- 20 | 1.050 +/- 20 |
Maßangaben in mm.
* Nur für höhenverstellbare Tische relevant.
Mehr "Beinfreiheit"
Mit der neuen Norm wird nicht nur die Arbeitshöhe optimiert, es wird auch mehr Freiraum unter der Arbeitsfläche geschaffen. Der sogenannte "unverbaute Beinraum" wird höher, damit auch Personen mit voluminöseren Oberschenkeln nicht an Zargen oder andere Konstruktionselemente stoßen. Gleichzeitig mussten die Messpunkte verändert werden. Insbesondere das Maß für den Knie-Freiraum wurde nach hinten verschoben, um größeren Personen mit langen Oberschenkeln vor einem versehentlichen Anstoßen der Knie an Quertraversen oder anderen konstruktiven Elementen zu schützen. Außerdem wurde die Breite des Beinraums vergrößert, um mehr Platz für seitliche Drehungen zu schaffen. Diese liegt künftig bei 850 mm Breite (Typen D und C) bzw. bei 1.000 (Typ B) und 1.200 mm (Typ A).
Gibt es Konsequenzen für bestehende Büro-Arbeitsplätze?
Jeder Arbeitgeber ist im Rahmen der Gesetze und Verordnungen berechtigt und verpflichtet, anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, wie er der Gesundheit seiner Arbeitnehmer und der Produktivität des Unternehmens zuträgliche Arbeitsbedingungen herstellt. Arbeitgeber sind folglich nicht gezwungen, ihre Büro-Arbeitsplätze aufgrund von Normänderungen neu auszustatten. Aber die Empfehlungen der europäischen Normungsexperten sind natürlich ein guter Anlass, auch bestehende Einrichtungen kritisch zu hinterfragen.
